Gesetze / Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
2. WOMitbestG§ 35 Ungültige Wahlvorschläge
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestGWO%202%202002/35#abs-1 (1) Ungültig sind Wahlvorschläge,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestGWO%202%202002/35#abs-2 (2) Wahlvorschläge,
sind ungültig, wenn der Unternehmenswahlvorstand sie beanstandet hat und die Mängel nicht innerhalb einer Woche seit der Beanstandung beseitigt worden sind.
Änderungsverlauf
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26.08.2015 Ausfertigung
§ 35 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. August 2015 (BGBl. I 1443)
BGBl. 2015 I S. 1443
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.